Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 31. März 1955 über eine Amnestie aus Anlaß der zehnten Wiederkehr des Tages, an dem die Unabhängigkeit Österreichs wiederhergestellt wurde (Amnestie 1955)


Datum:27.04.1955
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 57/1955
Gesetz im Original

Das Bundesgesetz gewährt allen Personen, die vor seinem Inkrafttreten wegen strafbarer Handlungen zu einer – drei Monate nicht übersteigenden – Freiheitsstrafe, Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) oder Freiheits- und Geldstrafe verurteilt worden sind, eine Amnestie, wenn die Strafe noch nicht vollstreckt ist.

Parlamentarische Materialien: