Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 8. Juli 1953, womit das Opferfürsorgegesetz in der geltenden Fassung abgeändert und ergänzt wird (8. Opferfürsorgegesetz-Novelle)


Datum:19.08.1953
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 109/1953
Gesetz im Original

Das Gesetz novelliert die Bestimmungen über die Haftentschädigung. Nun steht diese Leistung auch jenen Personen zu, die nicht mehr österreichische Staatsbürger sind. Die übrigen Leistungen bleiben an den Besitz der Staatsbürgerschaft geknüpft.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: