Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. August 1952, betreffend Anordnungen über die Bestellung des provisorischen Kultusgemeindevorstandes und die vorläufige Besorgung der Gemeindeangelegenheiten der neu errichteten israelitischen Kultusgemeinde Salzburg


Datum:12.09.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 185/1952
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt die Wahl eines provisorischen Vorstands für die neuerrichtete israelitische KultusgemeindeDie Israelitischen Kultusgemeinden (IKG) sind die Organisationen der jüdischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. in Salzburg und legt dessen Aufgaben fest.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: