Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 15. Dezember 1950, womit das Wohnungsanforderungsgesetz 1949 neuerlich abgeändert wird


Datum:25.01.1951
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 10/1951
Gesetz im Original

Das Gesetz erlaubt es, künftig unter gewissen Umständen auch solche Wohnungen anzufordern, deren Mieter verstorben sind. Die Einschränkungen bezüglich des Rechts, in bestehende Mietverträge einzutreten, werden verschärft. Und schließlich wird die Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31.3.1952 verlängert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Parlamentarische Materialien: