Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 22. Dezember 1949, betreffend die teilweise Aufhebung einer als gesetzwidrig erkannten Bestimmung eines Rundschreibens des Bundeskanzleramtes zur Durchführung des Verbotsgesetzes 1947 durch den Verfassungsgerichtshof


Datum:04.02.1950
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 38/1950
Gesetz im Original

Die Kundmachung publiziert ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das ein Rundschreiben zur Auslegung einer Bestimmung des NationalsozialistengesetzesDas Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) novellierte das Verbotsgesetz aus dem Jahr 1945 (vgl. BGBl Nr. 13/1945). Das Gesetz führte innerhalb der Gruppe der registrierungspflichtigen Personen eine Unterscheidung zwischen minderbelasteten und belasteten ein. (vgl. BGBl Nr. 25/1947) des Bundeskanzleramts v. 21.4.1947 aufhebt. Das Rundschreiben behandelt die Frage, wie bestimmte Offiziere zu behandeln sind.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: