Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 14. September 1949, betreffend die Zuweisung von Orten, die nicht zum Bezirk eines bestehenden Arbeitsgerichtes gehören, an ein bestehendes Arbeitsgericht für die Entscheidung von Ansprüchen nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz und nach dem Dritten Rückgabegesetz


Datum:14.09.1949
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 212/1949
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt Zuständigkeitsfragen der Arbeitsgerichte in Bezug auf Entscheidungen nach dem Siebenten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). sowie dem Dritten Rückgabegesetz.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: