Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesverfassungsgesetz vom 14. Juli 1949 über die Geltendmachung entzogener, nicht erfüllter oder verlorengegangener Ansprüche aus Dienstverhältnissen von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft


Datum:14.09.1949
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 210/1949
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass die Bestimmungen des Siebenten RückstellungsgesetzesEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). (vgl. BGBl Nr. 207/1949) sowie des Dritten Rückgabegesetzes (vgl. BGBl Nr. 208/1949 ) auch auf Dienstverhältnisse von Arbeitern in der Land- und Forstwirtschaft anzuwenden sind.

Parlamentarische Materialien: