Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 14. Juli 1949 über die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen (Kriegsopferversorgungsgesetz - KOVG.)


Datum:02.09.1949
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 197/1949
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt die Ansprüche der Kriegsopfer sowohl des Ersten als auch des Zweiten Weltkrieges. Vollstreckte Todesurteile während der NS-Herrschaft können als Dienstbeschädigung im Sinne dieses Gesetzes gelten, sofern nicht ein Anspruch aus dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947) vorliegt. Grundsätzlich ausgeschlossen von einer Leistung aus dem Titel dieses Gesetzes sind Personen, die sühnepflichtig im Sinne des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. 1947 (vgl. BGBl Nr. 25/1947) sind. Das Gesetz tritt mit dem 1.1.1950 in Kraft, mit diesem Datum tritt das Gesetz über vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der Kriegsopfer außer Kraft.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: