Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 22. November 1948, betreffend die teilweise Aufhebung des Bundesgesetzes vom 19. November 1947, B.G.Bl. Nr. 254, womit das Wohnungsanforderungsgesetz verlängert wird, durch den Verfassungsgerichtshof


Datum:30.12.1948
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 260/1948
Gesetz im Original

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis v. 5.10.1948 das Bundesgesetz v. 19.11.1947, womit das Wohnungsanforderungsgesetz verlängert wird, insoweit als verfassungswidrig aufgehoben, als es durch die neue Fassung des § 24, Absatz 1 des Wohnungsanforderungsgesetzes auch die in diesem Gesetz enthaltene Verfassungsbestimmung des § 21 Absatz 2 in ihrer rechtlichen Wirksamkeit bis zum 31.12.1948 erstreckt hat. Diese Bestimmung hat festgelegt, dass Berufungen gegen Bescheide im Sinne des Gesetzes beim Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig sind.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: