Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 16. Juni 1948, betreffend die Wiederherstellung der durch Kriegseinwirkung beschädigten oder zerstörten Wohnhäuser und den Ersatz des zerstörten Hausrates (Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz)


Datum:05.08.1948
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 130/1948
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird ein Fonds zum Wiederaufbau der durch den Krieg zerstörten bzw. beschädigten Wohnhäuser eingerichtet. Der Fonds unterstützt die Wiedererrichtung bzw. Sanierung zerstörter Häuser, er stellt aber auch Mittel für den Ersatz von zerstörtem Hausrat zur Verfügung. Mit dem Gesetz werden auch die auf dem Gebiete des Kriegssachschadenrechtes bestehenden deutschen Rechtsvorschriften mit Wirkung v. 27.4.1945 außer Kraft gesetzt.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: