Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 18. Juni 1947, womit das Dritte Rückstellungsgesetz abgeändert wird


Datum:21.08.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 148/1947
Gesetz im Original

Das Gesetz ändert die Zusammensetzung der Kommissionen, die mit dem Dritten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). geschaffen worden sind. Die Vorsitzenden der RückstellungskommissionenRückstellungskommissionen (RK) waren in 1. Instanz zuständig für die Vollziehung des 3. Rückstellungsgesetzes (vgl. BGBl Nr. 54/1947). Das Gesetz regelte die Ansprüche auf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Nach diesem 3. Rückstellungsgesetz wurde der zahlenmäßig größte Anteil der Rückstellungsverfahren durchgeführt. und der RückstellungsoberkommissionenDie Rückstellungsoberkommission (ROK) ist die beim Oberlandesgericht angesiedelte 2. Instanz im Rückstellungsverfahren. (3. Rückstellungsgesetz) sowie deren Stellvertreter müssen nun verpflichtend Richter sein.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: