Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Bundesregierung vom 13. Mai 1947 zur Durchführung der Bestimmungen des Nationalsozialistengesetzes, betreffend die Anforderung von Wohnungen


Datum:30.06.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 119/1947
Gesetz im Original

Die Verordnung präzisiert, wer im Sinne des mit dem XIV. Hauptstück des NationalsozialistengesetzesDas Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) novellierte das Verbotsgesetz aus dem Jahr 1945 (vgl. BGBl Nr. 13/1945). Das Gesetz führte innerhalb der Gruppe der registrierungspflichtigen Personen eine Unterscheidung zwischen minderbelasteten und belasteten ein. novellierten Wohnungsanforderungsgesetzes (Wohnungen von Nationalsozialisten im Sinne des Gesetzes werden zugunsten von Kriegsopfern bzw. Opfer des Nationalsozialismus angefordert) als Kriegsopfer bzw. als Opfer des Nationalsozialismus anzusehen ist. Dabei wird Bezug genommen auf das Gesetz über vorläufige Maßnahmen zur Entschädigung der Kriegsopfer (vgl. StGBl Nr. 36/1945) sowie auf das Opfer-Fürsorgegesetz (vgl. StGBl Nr. 90/1945). Anspruch haben diese Personen allerdings nur, wenn sie keine adäquate Wohnung besitzen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: