Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien vom 15. September 1946 zur Durchführung des Ersten Rückstellungsgesetzes


Datum:16.09.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 167/1946
Gesetz im Original

Die Verordnung präzisiert, dass bei einer RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) nach dem Ersten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). nicht nur Erträgnisse seit dem 27.4.1945 auszufolgen sind, sondern auch solche aus der Zeit davor, soweit sie im Inland vorhanden sind. Darüber hinaus enthält die Verordnung Details zur Form der Antragstellung.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: