Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 15. Mai 1946 über die Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften und sonstigen Rechtshandlungen, die während der deutschen Besetzung Österreichs erfolgt sind


Datum:30.07.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 106/1946
Gesetz im Original

Das Gesetz erklärt sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen "während der deutschen Besetzung Österreichs" für null und nichtig, "wenn sie im Zuge seiner durch das Deutsche Reich erfolgten politischen oder wirtschaftlichen Durchdringung vorgenommen worden sind, um natürlichen oder juristischen Personen Vermögenschaften oder Vermögensrechte zu entziehen, die ihnen am 13.3.1938 zugestanden sind". Das NichtigkeitsgesetzDas Nichtigkeitsgesetz (vgl. BGBl Nr. 106/1946) bildete die Basis für die später erlassenen Rückstellungsgesetze. Es erklärte sämtliche Rechtsgeschäfte, die zwischen 1938 und 1945 abgeschlossen worden waren, für ungültig, wenn damit ein Vermögensentzug durchgeführt worden war. ist Grundlage für die später erlassenen RückstellungsgesetzeEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). und weitere damit in Zusammenhang stehende Materien bis in die jüngste Vergangenheit, wie etwa auch für das KunstrückgabegesetzDas Kunstrückgabegesetz (vgl. BGBl Nr. 117/2009) bildet die Grundlage für die Rückgabe von entzogenen Kunstwerken, die sich im Besitz der Republik Österreich befinden. Die erste Fassung des Gesetzes (vgl. BGBl Nr. 181/1998) wurde infolge der Beschlagnahme von zwei Schiele-Gemälden aus der Sammlung Leopold in New York erlassen. (vgl. BGBl Nr. 181/1998).

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: