Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 16. November 1945 über die Einhebung einer Abgabe für die Registrierung gemäß § 4 des Verbotsgesetzes


Datum:30.01.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 20/1946
Gesetz im Original

Das Gesetz legt fest, dass die Registrierung ehemaliger Nationalsozialisten gemäß VerbotsgesetzDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. einer Gebühr von öS 20 unterliegt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: