Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 23. November 1945 über die Bereinigung von Schriftstücken wegen Aufhebung von aus sogenannten rassischen Gründen erlassenen Vorschriften (Schriftstücke-Bereinigungsgesetz)


Datum:10.01.1946
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 3/1946
Gesetz im Original

Mit dem Gesetz wird die 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (vgl. RGBl I 1938, S. 1044) aufgehoben, die Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). verpflichtet hat, die zusätzlichen Vornamen Israel bzw. Sara in amtliche Dokumente eintragen zu lassen. In bestehenden amtlichen Aufzeichnungen, ferner in Urkunden und sonstigen Schriftstücken aller Art gelten die Namen als nicht beigesetzt.