Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 22. August 1945, betreffend die Anforderung und Vergebung von Wohn- und Geschäftsräumen (Wohnungsanforderungsgesetz)


Datum:01.09.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 138/1945
Gesetz im Original

Das Gesetz zielt darauf ab, in Wien und anderen Städten mit Statut "die unmittelbare Wohnungsnot nach Krieg und Vertreibung mit staatlichen Mitteln" zu bekämpfen. Die Städte erhalten das Recht, Wohnungen anzufordern. Anderen Gemeinden kann dieses Recht durch den zuständigen Landeshauptmann eingeräumt werden. Um einen Überblick über verfügbare Wohnungen zu erhalten, sind von den Hauseigentümern u.a. solche Wohnungen anzuzeigen, die von Mietern bewohnt werden, die dem in § 17 des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. (vgl. StGBl Nr. 13/1945) genannten Personenkreis angehören. Die Behörden müssen die Wohnungssuchenden vormerken. Besonders begünstigt bei der Wohnungsvergabe sind Opfer im Sinne des Opferfürsorge-Gesetzes (vgl. StGBl Nr. 90/1945), weiters Personen "die einen Wiedergutmachungsanspruch für ihre aus politischen Gründen zwangsweise verlorene Wohnung nachweisen". Das Gesetz gilt bis zum 31.12.1947.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

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