Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 17. Juli 1945 über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich (Opfer-Fürsorgegesetz)


Datum:27.07.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 90/1945
Gesetz im Original

Das Gesetz kennt in dieser ersten Fassung als Begünstigte lediglich "Personen, die um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich, insbesondere gegen Ideen und Ziele des Nationalsozialismus mit der Waffe in der Hand gekämpft oder sich rückhaltlos in Wort oder Tat eingesetzt haben". Alle anderen, wie etwa als Juden und Jüdinnen verfolgte Personen, sind nicht einbezogen. An Leistungen sah das Gesetz vor:
a) medizinische Leistungen,
b) Begünstigungen im Bereich der Unfall- und Rentenversicherung,
c) Unterstützung bei der Existenzgründung bzw. -sicherung,
d) bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Trafiklizenzen,
e) bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Wohnmöglichkeiten,
f) Gewährung von Renten.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: