Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Staatsamtes für Finanzen vom 16. Juli 1945 über die Einhebung einer Gebühr für Ansuchen um Nachsicht gemäß § 27 des Verbotsgesetzes


Datum:18.07.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 72/1945
Gesetz im Original

Die Verordnung präzisiert die Regelungen über die Art der Einzahlung der Gebühr für die Ansuchen um Nachsicht von Strafmaßnahmen gemäß § 27 des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe..

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: