Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz vom 20. Juni 1945, womit das Gesetz vom 10. Mai 1945 über die Erfassung arisierter und anderer im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entzogenen Vermögenschaften abgeändert wird


Datum:23.06.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 23/1945
Gesetz im Original

Das Gesetz verlängert die Frist, innerhalb derer entzogene Vermögen gemäß dem Gesetz über die Erfassung arisierter Vermögenschaften anzumelden sind, bis zum 15.8.1945.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: