Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung der Provisorischen Staatsregierung vom 12. Juni 1945, betreffend die Aufhebung der deutschen Rechtsvorschriften über die NSDAP, ihre Gliederungen und angeschlossenen Verbände (4. Kundmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches)


Datum:20.06.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 20/1945
Gesetz im Original

Mit der Kundmachung werden auf Basis des Rechts-Überleitungsgesetzes (vgl. StGBl Nr. 6/1945) alle für den Bereich der Republik Österreich oder ihre Teilbereiche erlassenen Gesetze und Verordnungen sowie alle einzelnen Bestimmungen in diesen Rechtsvorschriften, die die Stellung und Tätigkeit der NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände und ihrer Angehörigen regeln, rückwirkend per 10.4.1945 aufgehoben. An erster Stelle genannt ist das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat (vgl. RGBl I 1933, S. 1016).

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: