Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung der Provisorischen Staatsregierung vom 29. Mai 1945, betreffend die Aufhebung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (3. Kundmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches)


Datum:09.06.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 17/1945
Gesetz im Original

Mit der Kundmachung werden auf Basis des Rechts-Überleitungsgesetzes (vgl. StGBl Nr. 6/1945) die nationalsozialistischen Vorschriften über die Verhütung des erbkranken Nachwuchses aufgehoben. Dies betrifft insbesondere die Einführungsverordnung über das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (vgl. RGBl I 1939, S. 2230) und die einschlägigen Durchführungsverordnungen.