Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gerichtsakten

Der Bestand enthält Akten der BezirksgerichteBezirksgerichte (BG) bilden die unterste Ebene der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die 1850 geschaffenen Bezirksgerichte sind u.a. zuständig für die Führung des Grundbuchs. In der NS-Zeit wurden sie Amtsgerichte genannt. Allgemein zur Gerichtsorganisation in Österreich siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Österreich., des Landesgerichts, des Oberlandesgerichts, der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft:
- Vr-Akten: Kt. 267–887 (1916–1960)
- Vr-Akten Linz Nord: Kt. 1.307–1.603 (1945–1955)
- St-Akten / St Jv-Akten / OSta JV-Akten (Akten der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft): genauer, nämlich mit grober Inhaltsbeschreibung, erfasst
- Jv-Akten: verzeichnet (auch aus 1938)
- Vr-Akten: Kt. 2.219–2.260 (1961–1964)
- T-Akten (Todeserklärungen, Amortisierungen, Kraftloserklärungen, Aufgebotssachen): Kt. 2.287–2.369
- 1 T-Akten Linz Nord (Fälle von EuthanasieEuthanasie ist die absichtliche Tötung von unheilbar Kranken. Im NS-System wurde die systematische Ermordung von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen (T4-Aktion) als Euthanasie bezeichnet., KZ-Todeserklärungen): genauer erfasst: Kt. 2.370–2.402
- KLs-Akten
- KMs-Akten
- ZwK KLs Anklage-Akten
- ZwK KMs Anklage-Akten
- KLs Js-Handakten
- KMs Js-Handakten
- Js-Akten
- ZwK Js – Akten
- ZwK St – Akten
- Politische Gerichtsakten: Kt. 932–1.030 (1913–1980)
- Sondergerichtsakten und Akten der Oberstaatsanwaltschaft
- Handelsregister: genauer erfasst, enthält auch Material zum Deutschen EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt. und einen Sammelakt Hartheim: Kt. 1.041–1.192

Standort:Oberösterreichisches Landesarchiv (OÖLA)
Provenienz:BGBezirksgericht, LGLandesgericht, OLGOberlandesgericht, Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft
Träger:Flachware/Original
Umfang:1.192 Kartons, 634 Handschriften
Zeitraum: 1800–1999

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):