Finanzlandesdirektion für Tirol. Rückstellung
Der Bestand enthält Anmeldungen und Entscheidungen bezüglich der RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) von entzogenem Vermögen nach dem 1. und dem 2. RückstellungsgesetzDas 2. Rückstellungsgesetz (2. RStG) (vgl. BGBl Nr. 53/1947) diente der Rückstellung von Vermögen, das z.B. durch das Verbotsgesetz oder durch das Kriegsverbrechergesetz an die Republik verfallen und daher in öffentlicher Hand war, an seine ursprünglichen Eigentümer. Wie schon zuvor im 1. Rückstellungsgesetz wurde auch hier das Verfahren als Verwaltungsverfahren durchgeführt. (vgl. BGBl Nr. 156/1946 und BGBl Nr. 53/1947). Man findet auch Listen von Vermögenschaften, die vom Deutschen Reich eingezogen oder als an dieses für verfallen erklärt wurden (Signatur RU-3/1-10).
Standort: | Tiroler Landesarchiv (TLA) |
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Provenienz: | FLDFinanzlandesdirektion für Tirol |
Träger: | Flachware/Original |
Umfang: | 7 Faszikel |
Zeitraum: | 1946–1969 |
Ordnung: | alphabetisch |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz |
Details zur Benützungsbeschränkung: | Einsichtnahme nach Bewilligung der Steuer- und Zollkoordination/Region West (Nachfolgeeinrichtung der FLD Innsbruck) |
Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):
- Findbuch für Opfer des Nationalsozialismus
- Finanzlandesdirektion für Tirol. Rückstellung. Behelfsmäßiges Grundverzeichnis