Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Landesgericht für Strafsachen Graz [Volksgerichtsprozesse]

Der Bestand enthält sämtliche Strafakten des Landesgerichts für Strafsachen Graz inklusive der Akten des VolksgerichtsDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) (vgl. StGBl Nr. 13/1945 und StGBl Nr. 177/1945) von 1946 (Beginn der Volksgerichtsprozesse in der Steiermark) bis 1955 (Ende der Prozesse). Die Volksgerichtsakten bilden keinen abgesonderten Bestandsteil. Die Volksgerichtsprozesse sind teilweise sehr umfangreich, und in den Verfahren erfolgten immer wieder auch Erhebungen zur Verwicklung der Angeklagten in ArisierungenArisierung ist jede Art des Entzugs von Vermögen von Personen, die im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze als Juden galten. Arisierungen verliefen sowohl in (auch den NS-Gesetzen zuwider laufender) "wilder" als auch in (den NS-Gesetzen entsprechender) pseudo-legaler Form. (z.B. beim Verfahren gegen den Leiter der VermögensverkehrsstelleDie im Mai 1938 eingerichtete Vermögensverkehrsstelle (VVSt) sollte die kontrollierte und legale "Entjudung" der österreichischen Wirtschaft in die Wege leiten und weitere "wilde" Arisierungen vereiteln (vgl. GBlÖ Nr. 139/1938). Die VVSt war eine der zentralen Institutionen zur Durchführung des systematischen Vermögensentzugs im NS-System. Arisierungen durften ab Mai 1938 nur mehr mit ihrer Genehmigung durchgeführt werden. Ihr Leiter war der Staatskommissar in der Privatwirtschaft Walter Rafelsberger. Graz, Reinhard Brandner: Landesgericht für Strafsachen Graz, Vr 2339/50). Zur Erschließung dieses Bestands siehe auch den FindbehelfEin Findbehelf oder Findmittel ermöglicht auf unterschiedlichste Weise (über Namen, Themen, topografische Begriffe usw.) die gezielte Suche von Materialien innerhalb eines Archivbestands. der FStNZentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz: Volksgerichtsakten.

https://egov.stmk.gv.at/archivinformationssystem/objekt.jsp?id=451152

Standort:Steiermärkisches Landesarchiv (StLA)
Provenienz:LGLandesgericht für Strafsachen Graz
Herkunft des Originalbestands:Landesgericht für Strafsachen Graz
Träger:Flachware/Original
Umfang:1.123 Kartons
Zeitraum: 1946–1955
Ordnung:chronologisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Signatur
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gelten eine 50-jährige Sperrfrist und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn ein Ansuchen an die Archivdirektion gestellt wird und dieses von der Landesamtsdirektion bzw. bei den BHs vom zuständigen Referat bewilligt wird.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


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