Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Vermögensverkehrsstelle Graz [Vermögensanmeldung]

Der Bestand enthält die VermögensanmeldungenJuden im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze wurden durch die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden nach dem Stand vom 27. April 1938 (vgl. RGBl I 1938, S. 414) verpflichtet, ihr Vermögen – sofern es einen Wert von RM 5.000 überstieg – vor den NS-Behörden durch die Abgabe einer Vermögensanmeldung offenzulegen. Die Vermögensanmeldungen (VA) bilden eine der wichtigsten Grundlagen für den Vermögensentzug durch das NS-System und sind daher auch heute eine zentrale Quelle für Recherchen in diesem Bereich. (vgl. RGBl I 1938, S. 414) der Steiermark, aber auch jene Kärntens und des Südburgenlands (44 Hefte, 1.637 Akten).
Hinweise auf Vermögensanmeldungen aus der Steiermark und Kärnten finden sich auch in diesen FindbehelfenEin Findbehelf oder Findmittel ermöglicht auf unterschiedlichste Weise (über Namen, Themen, topografische Begriffe usw.) die gezielte Suche von Materialien innerhalb eines Archivbestands.:
- Recht als Unrecht [Publikation]
- Recht als Unrecht [elektronischer Findbehelf, Access-Datei]
- Recht als Unrecht [elektronischer Findbehelf, Access-Datei].

Standort:Steiermärkisches Landesarchiv (StLA)
Provenienz:VVStVermögensverkehrsstelle Graz
Träger:Flachware/Original
Umfang:8 Kartons
Zeitraum: 1938–1949
Ordnung:numerisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gelten eine 50-jährige Sperrfrist und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn ein Ansuchen an die Archivdirektion gestellt wird und dieses von der Landesamtsdirektion bzw. bei den BHs vom zuständigen Referat bewilligt wird.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


Ansprechperson(en):