Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Akten der Staatsanwaltschaft Leoben

Die Akten umfassen die Jahre von 1921 bis 1953, wobei die meisten Akten aus dem Jahr 1947 stammen. Der Bestand wurde vom Gericht nicht vollständig übergeben. Erhalten haben sich nur die Akten der größeren politischen Fälle, v.a. jene, die die Staatsanwaltschaft selbst als aufhebenswert erachtet hat. Akten zu Anklagen vor dem VolksgerichtDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) (vgl. StGBl Nr. 13/1945 und StGBl Nr. 177/1945) aus den Jahren 1946 bis 1955 sind daher ebenfalls nur teilweise erhalten.

https://egov.stmk.gv.at/archivinformationssystem/objekt.jsp?id=1449162

Standort:Steiermärkisches Landesarchiv (StLA)
Provenienz:Staatsanwaltschaft Leoben
Träger:Flachware/Original
Umfang:11 Kartons, 33 Bände
Zeitraum: 1921–1953
Ordnung:chronologisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Aktenzahlen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gelten eine 50-jährige Sperrfrist und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Sperrfrist kann aufgehoben werden, wenn ein Ansuchen an die Archivdirektion gestellt wird und dieses von der Landesamtsdirektion bzw. bei den BHs vom zuständigen Referat bewilligt wird.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


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