Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zentralgewerberegister [zwei Serien]

Das Zentralgewerberegister erschließt die Gewerbeakten der Magistratischen Bezirksämter, die teilweise bereits im Archiv liegen, teilweise jedoch noch bei den Magistratischen Bezirksämtern. Die Zuständigkeit dieser Bezirksämter richtet sich nach dem Standort der Gewerbeausübung bzw. nach dem Standort der weiteren Betriebsstätte. Es handelt sich beim Zentralgewerberegister um eine Kartei, die alle natürlichen Personen in Wien enthält, die zwischen 1906 und 1938/1945 (?) eine gültige, aufrechte Gewerbeberechtigung besessen und in diesen Jahren zurückgelegt haben (bzw. bei denen die Gewerbeberechtigung aus anderen Gründen erloschen ist). Die Kartei verweist nicht nur auf die Gewerbeakten, sondern enthält selbst einige Informationen.
Die im WStLAWiener Stadt- und Landesarchiv aufbewahrte Kartei wurde dem Archiv vom Zentralgewerberegister der MAMagistratsabteilung 63 im Jahr 2005 übergeben. Das Kriterium für die Abgabe war, dass die Karteikarten nur natürliche Personen mit Gewerbeberechtigung und nur Personen der Geburtsjahrgänge vor 1900 enthalten sollten. Diese letzte Abgrenzung ist jedoch fließend, sodass man bei der Recherche oft sowohl im WStLA als auch im Zentralgewerberegister der MA 63 nachfragen sollte.
Nach 1945 wurde die im Zentralgewerberegister bestehende Kartei getrennt. Ausgeschieden wurden alle Karteikarten zu Personen, die zu diesem Zeitpunkt keine aufrechte Gewerbeberechtigung mehr hatten. Es ist dabei nicht klar, ob alle Karteikarten, die 1938 oder 1945 nicht mehr aktuell waren, getrennt wurden. Diese ausgeschiedene Kartei wurde wiederum nach heute nicht mehr nachvollziehbaren Kriterien in zwei Teile geteilt (K 2/1 und K 2/2).
Inhaltlich enthalten die Karteien folgende Informationen:
Name des Gewerbeinhabers, Geburtsdatum und Heimatzuständigkeit (teilweise Staatsbürgerschaft), Betriebsort mit Adresse in Wien, die Bezeichnung des Gewerbes, pro Gewerbe die Gewerberegisterzahl (vor 1906 auch die Assignations- oder Kontozahl), teilweise eine Aktenzahl der Magistratischen Bezirksämter sowie das An- und (selten) das Abmeldedatum. Die Zurücklegung oder das Ende der Gewerbeberechtigung wird häufig mit "Abfall" bezeichnet.
Apotheken unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbeordnung und sind daher nicht enthalten. Für sie ist das Gesundheitsamt (MA 15) zuständig. Bis in die 1970er-Jahre gab es aber auch "verkäufliche Apotheken", die nicht dem Gebietsschutz unterlagen. Diese sind in der Gewerbekartei enthalten.
Über Gast- und Schankgewerbe wird laut Erlass der Niederösterreichischen Statthalterei v. 16.12.1902 ein eigener Kataster angelegt. Sie dürften trotzdem hier enthalten sein.
Realgewerbe, für die seit 1902 die MA XVII zuständig war, sind nicht in dieses Register aufgenommen. Auch radizierte Gewerbe sind nicht in der Kartei.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00000132ma8Invent
https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00000133ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:Besonderes Stadtamt III
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1872–1945
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung phonetisch nach Namen, innerhalb dieser alphabetisch nach Vornamen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):