Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Magistratische Bezirksämter

Der Gesamtbestand enthält Bücher und Akten zu Dienstsachen, Wirtschaftssachen, städtischen Objekten, Bausachen, Gewerbe und Handel, Steuern, Bürger- und Heimatrechten, Marktpolizei, Kirchen- und Matrikenwesen, Armenwesen, Schulsachen, Bevölkerungswesen, öffentlicher Beleuchtung, Wasser- und Strompolizei, Feuerpolizei, Straßenpolizei, Straßenpflege, Sanitätswesen, Abwasser, Wasserangelegenheiten, Obduktionen, Militär- und Konskriptionsangelegenheiten, Militärtaxe, Landeskultur, Kranken- und Unfallversicherung.
Für Fragen des Entzugs und der RestitutionDer aus dem Englischen kommende Begriff "Restitution" für Rückstellung bürgerte sich seit den 1990er-Jahren auch im deutschen Sprachraum ein. sind folgende Serien des Bestands von besonderem Interesse:
- Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk / Konzessioniertes Gewerbe (1.4.2.A50K)
Die Serie ist lückenhaft überliefert, nach Registerzahl des Gewerbekatasters geordnet und enthält Gewerbeakten des 2. Wiener Gemeindebezirks vom Ansuchen auf Anmeldung bis zur Rücklegung eines Gewerbes. Die Serie enthält viele Akten vom Beginn des 20. Jahrhunderts und von der Zeit unmittelbar nach 1945, FindbehelfEin Findbehelf oder Findmittel ermöglicht auf unterschiedlichste Weise (über Namen, Themen, topografische Begriffe usw.) die gezielte Suche von Materialien innerhalb eines Archivbestands.: 1.1.4.K2/1 (Zentralgewerberegister [zwei Serien]).
- Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk / Wohnungsangelegenheiten (1.4.http://1.A52.8)
Die Serie enthält Akten aus dem 1. und 8. Wiener Gemeindebezirk zu Wohnungsarisierungen und Beschlagnahmungen nach dem Krieg, und zwar Korrespondenzen bezüglich Wohnungen und Wohnungseinrichtungen, die von der Besatzungsmacht beschlagnahmt wurden, wenn die Bewohner, welche die Wohnungen 1945 bewohnten, der NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei angehörten oder die früheren Mieter Juden waren. Die Serie ist alphabetisch nach Straßennamen und innerhalb dieser nach Haus- und Türnummern geordnet. Es gilt die erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten, Einsichtsrechte für Betroffene.
- Allgemeine Registratur (1.4.1.A25)
Die Allgemeine Registratur deckt die Jahre 1922 bis 1944 ab, sie ist etwa ab 1939 nach Familiennamen der Parteien geordnet und enthält für die Jahre ab 1938 u.a. Ansuchen um Ausfuhr von Mobiliar samt detaillierten Speditionslisten (nach Zuständigkeit der Spedition zum jeweiligen Magistratischen Bezirksamt, Provenienz der Serie: Magistratisches Bezirksamt 1, Magistratisches Bezirksamt 1/8/9).
Unter den von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmten Akten finden sich auch Akten zu Religionsaustritten, Ansuchen um Zeugnisse nach dem Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146), Ansuchen um Übersiedlungszertifikate u.Ä. (detaillierte Beschreibungen finden sich im WAISWiener Archivinformationssystem).

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Best++++00000217ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:Magistratische Bezirksämter
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1892–heute
Details zur Ordnung:Ordnung unterschiedlich
Details zur Benützungsbeschränkung:Manche Serien des Bestands unterliegen dem Datenschutz. WAIS gibt im Detail Auskunft.
Anmerkungen:Der Bestand ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.17.FA3015.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):