Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Opferfürsorgeakten

Die Bearbeitung der Anträge auf OpferfürsorgeDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) fiel in die Zuständigkeit der Abteilung III der Salzburger Landesregierung. Die Anträge wurden dem SLASalzburger Landesarchiv von dieser Behörde übergeben. Im Bestand "Opferfürsorgeakten" finden sich sowohl positiv als auch negativ entschiedene Anträge (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Akten, die noch lebende Anspruchsberechtigte betreffen, befinden sich noch im Amt der Salzburger Landesregierung (vgl. Opferfürsorge-Akten Salzburg).

Standort:Salzburger Landesarchiv (SLA)
Provenienz:Salzburger Landesregierung/Abteilung III
Träger:Flachware/Original
Umfang:96 Kartons
Zeitraum: 1945–1959
Ordnung:alphabetisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Die personenbezogenen Akten der Opferfürsorge unterliegen der 100-jährigen Sperrfrist. Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke nur nach Rücksprache mit der Archivdirektion.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


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