Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

LG Linz, Sondergerichte – Volksgerichte

Am Sitz der Oberlandesgerichte wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 VolksgerichteDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) gebildet, welche bis 1955 tätig waren (vgl. StGBl Nr. 13/1945 und StGBl Nr. 177/1945). Sie waren für Verbrechen zuständig, die im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Herrschaft begangen worden waren. Die Akten mit der Signatur "Vg Vr" befinden sich in den Schachteln 1–593. Von den ca. 16.000 Verfahren vor dem VolksgerichtDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) Linz hatten 359 Verfahren zur Gänze oder zum Teil ArisierungenArisierung ist jede Art des Entzugs von Vermögen von Personen, die im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze als Juden galten. Arisierungen verliefen sowohl in (auch den NS-Gesetzen zuwider laufender) "wilder" als auch in (den NS-Gesetzen entsprechender) pseudo-legaler Form. zum Inhalt. 32 dieser Verfahren wurden mit einem Urteil abgeschlossen. Zur Erschließung dieses Bestands siehe auch den FindbehelfEin Findbehelf oder Findmittel ermöglicht auf unterschiedlichste Weise (über Namen, Themen, topografische Begriffe usw.) die gezielte Suche von Materialien innerhalb eines Archivbestands. der FStNZentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz: Volksgerichtsakten.

Standort:Oberösterreichisches Landesarchiv (OÖLA)
Provenienz:LGLandesgericht Linz
Träger:Flachware/Original
Umfang:593 Kartons
Zeitraum: 1946–1955
Ordnung:numerisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Einsichtnahme für wissenschaftliche Projekte nach Anfrage im OÖLA/Abteilung Zeitgeschichte möglich

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


Ansprechperson(en):