Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Finanzabteilung Bestand Rückstellungen (FIRK)

Im Jänner 1986 übergab die Finanzabteilung dem OÖLAOberösterreichisches Landesarchiv Akten, die bei der RückstellungAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) der in den Jahren 1938 bis 1945 zugunsten des Gaus Oberdonau eingezogenen Vermögen entstanden waren. Es dürfte sich um den Rest eines umfangreicheren, nicht mehr existierenden Bestands handeln. Die Vorgänge überschneiden sich zum Teil mit den in anderen Aktenbeständen des OÖLA dokumentierten Vorgängen, siehe daher auch die Akten der FinanzlandesdirektionDie Finanzlandesdirektion (FLD) ist die den lokalen Finanzämtern vorgesetzte Dienststelle der Finanzverwaltung. Die FLDs waren für die Vollziehung des 1. und des 2. Rückstellungsgesetzes ((vgl. BGBl Nr. 156/1946), (vgl. BGBl Nr. 53/1947)) (siehe: Rückstellungsgesetze) zuständig. Die Akten zu diesen Verfahren sind großteils erhalten und sehr umfangreich. Sie enthalten meist zahlreiche Papiere aus der NS-Zeit, die den Vermögensentzug dokumentieren. Die sieben Finanzlandesdirektionen wurden 2004 in eine "Steuer- und Zollkoordination" zusammengeführt und neu gegliedert: Steuer- und Zollkoordination/Region West (Tirol, Vorarlberg), Steuer- und Zollkoordination/Region Mitte (Oberösterreich, Salzburg), Steuer- und Zollkoordination/Region Ost (Niederösterreich, Burgenland), Steuer- und Zollkoordination/Region Süd (Steiermark, Kärnten), Steuer- und Zollkoordination/Region Wien (Wien). (vgl. Finanzlandesdirektion Beschlagnahmte Vermögen und Finanzlandesdirektion Vermögensrückstellung) und jene der RückstellungskommissionenRückstellungskommissionen (RK) waren in 1. Instanz zuständig für die Vollziehung des 3. Rückstellungsgesetzes (vgl. BGBl Nr. 54/1947). Das Gesetz regelte die Ansprüche auf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Nach diesem 3. Rückstellungsgesetz wurde der zahlenmäßig größte Anteil der Rückstellungsverfahren durchgeführt. der Gerichte (vgl. LG Linz, Sondergerichte – Rückstellungskommission).

Standort:Oberösterreichisches Landesarchiv (OÖLA)
Provenienz:Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Finanzen
Träger:Flachware/Original Mikrofilm
Umfang:13 Kartons
Angaben zur Vollständigkeit:Der Bestand wurde dem OÖLA unvollständig übergeben.
Zeitraum: 1940–1959
Ordnung:alphabetisch

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


Ansprechperson(en):