Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Finanzlandesdirektion Beschlagnahmte Vermögen

1985 konnte in der FinanzlandesdirektionDie Finanzlandesdirektion (FLD) ist die den lokalen Finanzämtern vorgesetzte Dienststelle der Finanzverwaltung. Die FLDs waren für die Vollziehung des 1. und des 2. Rückstellungsgesetzes ((vgl. BGBl Nr. 156/1946), (vgl. BGBl Nr. 53/1947)) (siehe: Rückstellungsgesetze) zuständig. Die Akten zu diesen Verfahren sind großteils erhalten und sehr umfangreich. Sie enthalten meist zahlreiche Papiere aus der NS-Zeit, die den Vermögensentzug dokumentieren. Die sieben Finanzlandesdirektionen wurden 2004 in eine "Steuer- und Zollkoordination" zusammengeführt und neu gegliedert: Steuer- und Zollkoordination/Region West (Tirol, Vorarlberg), Steuer- und Zollkoordination/Region Mitte (Oberösterreich, Salzburg), Steuer- und Zollkoordination/Region Ost (Niederösterreich, Burgenland), Steuer- und Zollkoordination/Region Süd (Steiermark, Kärnten), Steuer- und Zollkoordination/Region Wien (Wien). Oberösterreich ein für die Vernichtung bestimmter Aktenbestand gesichert werden, der sich als Registraturteil des ehemaligen OberfinanzpräsidiumsDie Oberfinanzpräsidenten (OFP) waren – analog zu den österreichischen Finanzlandesdirektionen – die maßgeblichen Behörden der Reichsfinanzverwaltung in den Ländern und die vorgesetzten Behörden der lokalen Finanzämter. Zwei ihrer Dienststellen – die Devisenstellen und die Vermögensverwertungsstellen – hatten mit der Überwachung und Verfolgung von Juden und der Einziehung und Verwertung ihres Vermögens zu tun. Linz herausstellte. Der Bestand enthält den größten Teil jener Arisierungsakten, die nach dem Ende des Nationalsozialismus nicht weitergeführt wurden, weil den zugrundeliegenden ArisierungenArisierung ist jede Art des Entzugs von Vermögen von Personen, die im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze als Juden galten. Arisierungen verliefen sowohl in (auch den NS-Gesetzen zuwider laufender) "wilder" als auch in (den NS-Gesetzen entsprechender) pseudo-legaler Form. keine gerichtlichen Rückstellungsverfahren folgten, was dazu geführt hätte, dass die Akten entweder vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (Bestand RückstellungenAls Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze) und Finanzabteilung Bestand FIRK, vgl. Finanzabteilung Bestand Rückstellungen (FIRK)) oder vom Gericht (Bestand Linzer Gerichte RkRückstellungskommission, vgl. LG Linz, Sondergerichte – Rückstellungskommission) weitergeführt worden wären. Weil die Wiederherstellung der zerstörten Ordnung nicht sinnvoll erschien, sind die Akten nunmehr nach den Familiennamen der Betroffenen alphabetisch geordnet. Angeschlossen sind mehrere Listen und Verzeichnisse über den Stand der Arisierungen in verschiedenen Jahren. Zur Sicherung und Schonung der Originale wurde der Bestand mikroverfilmt (28 Filme).

Standort:Oberösterreichisches Landesarchiv (OÖLA)
Provenienz:OberfinanzpräsidiumDie Oberfinanzpräsidenten (OFP) waren – analog zu den österreichischen Finanzlandesdirektionen – die maßgeblichen Behörden der Reichsfinanzverwaltung in den Ländern und die vorgesetzten Behörden der lokalen Finanzämter. Zwei ihrer Dienststellen – die Devisenstellen und die Vermögensverwertungsstellen – hatten mit der Überwachung und Verfolgung von Juden und der Einziehung und Verwertung ihres Vermögens zu tun. Linz
Träger:Flachware/Original Mikrofilm
Umfang:64 Kartons
Zeitraum: 1938–1946
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Namen

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


Ansprechperson(en):