Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 212 / Ärzte: ausgeschiedene ("Abfall")

Diese Kartei umfasst ausgeschiedene Ärzte älterer Jahrgänge – ihre Geburtsjahre liegen zwischen den 1880er- und 1920er-Jahren. In ihrer Funktion gleicht diese Kartei der Kartei K 1/2 (M.Abt. 212 / Ärzte: ausgeschiedene). Vorwiegende Ausscheidungsgründe sind der Eintritt in den Ruhestand, Umzug oder Flucht (NS-Zeit). Zwischen den 1940er- und 1980er-Jahren beenden diese Ärzte ihre Tätigkeit bei der Stadt Wien. Ein Großteil der Karteikarten stammt aus der NS-Zeit. Die meisten Ärzte begannen bereits in den 1920er- und 1930er-Jahren zu ordinieren, einige erst nach 1945. Nach 1945 erfolgte dann eine neuerliche Meldung. Es befinden sich vereinzelt auch jüdische Ärzte in der Kartei, so auch einige Überlebende von Konzentrationslagern, die sich nach 1945 wieder angemeldet haben.
Der formale Aufbau der Karteikarten lässt sich folgendermaßen beschreiben: Die vorderseitig aufgenommenen Daten umfassen Name, Geburtsdatum und -ort, Familienstand (eventuell Name des Ehepartners sowie Anzahl und Geburtsjahre der Kinder), Wohnort, Staatsangehörigkeit und Berufsbezeichnung, wobei meistens die Fachrichtung des Arztes genannt wird. Reifeprüfungs- und Promotionsdatum sowie deren Orte sind ebenso häufig angeführt. In älteren Karten wird zudem die Religion erfasst. Darüber hinaus wird die ärztliche Praxis im Rahmen der Stadt Wien festgehalten. Rechts oben befindet sich jeweils die Nummer der Ärzteliste. Auf der Innenseite finden sich meist ein Eintrag zur Erst- oder Zweitanmeldung, eine Unterschrift des Arztes sowie weitere berufsbezogene Daten, etwa auch zur Tätigkeit im Zeitraum von 1938 bis 1945.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00002018ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:MAMagistratsabteilung 15: Referat I/6
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1900–1973
Ordnung:alphabetisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gelten eine gleitende 30-jährige Archivsperre und eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Der Bestand ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.17.FA3039.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):