Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 212 / Ärzte: jüdische

Dieser Bestand enthält – wie der Bestand M.Abt. 212 / Ärzte: Praxismeldungen – Meldescheine, jedoch fast ausschließlich Meldescheine jüdischer, vereinzelt auch konfessionsloser und römisch-katholischer Ärzte. Die Geburtsjahre dieser Ärzte liegen zwischen dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts und 1910. Ihre Anmeldung beim Gesundheitsamt erfolgte zwischen Ende des 19. Jahrhundert und etwa 1938.
Jene jüdische Ärzte, die 1938 und danach ihren Beruf ausüben durften, mussten beim Magistrat eine Erklärung darüber abgeben, dass sie nur jüdische Patienten behandelten (vgl. RGBl I 1938, S. 1708). Einige dieser Erklärungen befinden sich in der Kartei. Diese Ärzte wurden – wie auf den Meldescheinen gelegentlich vermerkt – von den Nationalsozialisten als "jüdische Krankenbehandler" bezeichnet.
Ein Meldeschein ist formal folgendermaßen aufgebaut: Auf der Vorderseite sind Name, Geburtsdatum, Zuständigkeit, akademischer Grad, Datum und Ort der Ausstellung des Diploms sowie Wohnort, Unterschrift des Arztes sowie des aufnehmenden Beamten, Datum der Praxisanmeldung verzeichnet. Ab 1919 wurde das Religionsbekenntnis nachgefragt, zudem musste häufig die Heimatberechtigung mittels Tauf- oder Geburtsschein nachgewiesen werden. Zum Teil wurden auf den Meldescheinen nach 1919 Stempelmarken aufgeklebt. Sie wurden auch in vielen Fällen mit einem aufgezeichneten oder aufgestempelten Davidstern gekennzeichnet.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00002017ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:MAMagistratsabteilung 15: Referat I/6
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1900–1938
Ordnung:alphabetisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gelten eine gleitende 30-jährige Archivsperre und eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Der Bestand ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.http://17.FA3040.1.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):