M.Abt. 212 / Ärzte: jüdische
Dieser Bestand enthält – wie der Bestand M.Abt. 212 / Ärzte: Praxismeldungen – Meldescheine, jedoch fast ausschließlich Meldescheine jüdischer, vereinzelt auch konfessionsloser und römisch-katholischer Ärzte. Die Geburtsjahre dieser Ärzte liegen zwischen dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts und 1910. Ihre Anmeldung beim Gesundheitsamt erfolgte zwischen Ende des 19. Jahrhundert und etwa 1938.
Jene jüdische Ärzte, die 1938 und danach ihren Beruf ausüben durften, mussten beim Magistrat eine Erklärung darüber abgeben, dass sie nur jüdische Patienten behandelten (vgl. RGBl I 1938, S. 1708). Einige dieser Erklärungen befinden sich in der Kartei. Diese Ärzte wurden – wie auf den Meldescheinen gelegentlich vermerkt – von den Nationalsozialisten als "jüdische Krankenbehandler" bezeichnet.
Ein Meldeschein ist formal folgendermaßen aufgebaut: Auf der Vorderseite sind Name, Geburtsdatum, Zuständigkeit, akademischer Grad, Datum und Ort der Ausstellung des Diploms sowie Wohnort, Unterschrift des Arztes sowie des aufnehmenden Beamten, Datum der Praxisanmeldung verzeichnet. Ab 1919 wurde das Religionsbekenntnis nachgefragt, zudem musste häufig die Heimatberechtigung mittels Tauf- oder Geburtsschein nachgewiesen werden. Zum Teil wurden auf den Meldescheinen nach 1919 Stempelmarken aufgeklebt. Sie wurden auch in vielen Fällen mit einem aufgezeichneten oder aufgestempelten Davidstern gekennzeichnet.
https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00002017ma8Invent