Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 119 / Kriegssachschäden

Der Bestand enthält Meldungen von Schäden und Zerstörungen von Häusern mit der Angabe der Besitzer, der Schadensbeschreibung und der Schadenssumme.
Für die Anmeldung eines Kriegssachschadens waren während der NS-Zeit die Bezirkshauptmannschaften zuständig, während von 1945 bis 1946 die MAMagistratsabteilung 62 zuständig war. Mit Erlass v. 18.11.1946 wurde eine "Schadenersatzanspruchstelle (US- Army)" eingerichtet, die der Geschäftsgruppe XI angegliedert und mit der Untersuchung von Schadenersatzansprüchen gegen die Armee der Vereinigten Staaten betraut war. Anspruchsforderungen der Stadt Wien oder solche, die diese betrafen, nahm man 1947 ausdrücklich aus. Eine Neuorganisation der Dienststelle erfolgte noch im selben Jahr, wobei sie die Bezeichnung "Schadenersatzanspruchstelle für Forderungen gegen Alliierte Besatzungsmächte" erhielt. Sie war mit der Berechnung der Entschädigungen für Sachschäden, außergewöhnliche Abnützung und Sachverluste sowie mit der Bewertung von Entschädigungsansprüchen nach dem Reichsleistungsgesetz gegen die Stadt Wien und danach folgenden Entscheidungen betraut.
Mit Wirksamkeit v. 1.1.1949 übernahm die Schadenersatzanspruchstelle Angelegenheiten der Vermögenssicherung (bisher: MA 62), wodurch sich eine Erweiterung der Geschäftsaufgaben um Angelegenheiten des Vermögensverfalls und der -beschlagnahme, die Einbringung von Wiedergutmachungsanträgen, allgemeine Angelegenheiten in Sachen der Vermögensentziehungsanmeldungen (vgl. BGBl Nr. 166/1946) und der entsprechenden Katasterführung, Angelegenheiten des Deutschen EigentumsGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt., des herrenlosen Guts und des militärischen Beuteguts ergab. Der Sachtitel lautete nun: "Zentralstelle für Vermögenssicherungsangelegenheiten und Forderungen gegen Alliierte Besatzungsmächte". Mit Beschluss v. 30.5.1950 wurde die Zentralstelle aufgelassen, die Aufgaben gingen auf die MA 62 über (aus: Felix Czeike/Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970 [1. Teil], Felix Czeike/Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970 [2. Teil]).

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00001239ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:BHsBezirkshauptmannschaft, MAMagistratsabteilung 62, Schadenersatzanspruchstelle für Forderungen gegen Alliierte Besatzungsmächte
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1943–1948
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Adressen (Straßennamen und Orientierungsnummern)
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):