Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 119 / Vermögensverfall aufgrund des Verbotsgesetzes (Vermögenssicherung)

Der Bestand enthält Akten aus den Jahren 1949 und 1955 zum VermögensverfallDer Vermögensverfall bildete einen Teil der Strafbestimmungen des Kriegsverbrechergesetzes. Wurde ein Angeklagter für schuldig befunden, so verfiel im Regelfall sein gesamtes Vermögen an die Republik Österreich. (vgl. StGBl Nr. 177/1945) von Personen, die vom VolksgerichtDie Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet (vgl. StGBl Nr. 13/1945). Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung) (StGBl Nr. 13/1945) verurteilt wurden.
Aus den Jahren 1956 bis 1961 stammen die Akten der Vermögenssicherung (VS-Akten):
- Bescheide (Einsetzung und Abberufung von öffentlichen Verwaltern, vgl. BGBl Nr. 157/1946)
- diverse Finanzangelegenheiten der MAMagistratsabteilung 62.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00001225ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:MAMagistratsabteilung 62
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1949–1961
Ordnung:chronologisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Jahren, innerhalb dieser nach Aktenzahlen

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):