Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / Namenskartei zu Abstammungsuntersuchungen
Diese Kartei besteht aus kleinformatigen Karteikarten mit folgenden Informationen über die betroffene Person, deren Abstammung einer eingehenderen Prüfung unterzogen wurde: Name, Geburtsdatum, Gebursort, Wohnadresse und eine gemäß Nürnberger RassegesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) getroffene Entscheidung über den Status der Person als "Jude", "1/4 Jude", "deutschblütig" oder "deutschblütig jüdisch versippt" etc. Am unteren Ende jeder Karteikarte befindet sich der Buchstabe "M" und/oder eine Zahl oder die Buchstabenkombination "MS" (Mischling?) und eine Zahl. Die Zahlen bezeichnen die Nummern der jeweiligen "Sippentafel".
https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00009096ma8Invent