Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

NSDAP Wien / Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / Eingehendere Abstammungsuntersuchungsakten

Diese Kartei besteht aus kleinformatigen Karteikarten mit folgenden Informationen über betroffene Personen, deren Abstammung einer eingehenderen Prüfung unterzogen wurde: Name, Geburtsdatum, Gebursort, Wohnadresse und eine gemäß Nürnberger RassegesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-System gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führt eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger können nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wird definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hat. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146a) verbietet u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich werden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938) (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) getroffene Entscheidung über den Stand der Person als "Jude", "1/4 Jude" "deutschblütig" oder "deutschblütig jüdisch versippt" etc. Am unteren Ende der Karteikarten befindet sich der Buchstabe "M" und/oder eine Zahl oder die Buchstabenkombination "MS" (Mischling?) und eine Zahl. Diese Zahlen bezeichnen die Nummern der jeweiligen "Sippentafel". Anhand von Stichproben fanden sich Karteikarten, die mit Karteikarten der K 1002 (prov.) korrespondieren, sowie Karteikarten mit an der Rückseite angehefteten Fotos oder in einem Fall mit einem auf der Vorderseite aufgeklebten Zeitungsartikel einen "Juden" betreffend, der illegale Abtreibungen betrieb.

https://www.wien.gv.at/waisWeb/benuetzersaal?service=purls&sp=SSer+++++00009096ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAPNationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung)
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1938–1945
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Namen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Der BestandSammlung von Aktenmaterial, das üblicherweise von einer Behörde produziert und später einem Archiv übergeben wurde ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-System gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führt eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger können nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wird definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hat. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146a) verbietet u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich werden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938) (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemErinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocausts. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, vgl. http://www.yadvashem.org/ verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.17.FA3036.

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