NSDAP Wien / Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / Eingehendere Abstammungsuntersuchungsakten
Diese Kartei besteht aus kleinformatigen Karteikarten mit folgenden Informationen über betroffene Personen, deren Abstammung einer eingehenderen Prüfung unterzogen wurde: Name, Geburtsdatum, Gebursort, Wohnadresse und eine gemäß Nürnberger RassegesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-System gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führt eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger können nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wird definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hat. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146a) verbietet u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich werden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938) (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) getroffene Entscheidung über den Stand der Person als "Jude", "1/4 Jude" "deutschblütig" oder "deutschblütig jüdisch versippt" etc. Am unteren Ende der Karteikarten befindet sich der Buchstabe "M" und/oder eine Zahl oder die Buchstabenkombination "MS" (Mischling?) und eine Zahl. Diese Zahlen bezeichnen die Nummern der jeweiligen "Sippentafel". Anhand von Stichproben fanden sich Karteikarten, die mit Karteikarten der K 1002 (prov.) korrespondieren, sowie Karteikarten mit an der Rückseite angehefteten Fotos oder in einem Fall mit einem auf der Vorderseite aufgeklebten Zeitungsartikel einen "Juden" betreffend, der illegale Abtreibungen betrieb.
https://www.wien.gv.at/waisWeb/benuetzersaal?service=purls&sp=SSer+++++00009096ma8Invent


