Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP): Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung) / Namensindex

Die Serie enthält Karteikarten, die im Zuge der Erhebungen zu den Abstammungsnachweisen angelegt wurden. Die Zeichenerklärung nennt die Kategorien, denen Personen zugeordnet wurden: "im Mannesstamme jüdisch", "Mischblut", "im Mannesstamm arischAls Arier bzw. als arisch galten während des Nationalsozialismus Personen, die keinen im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze jüdischen Eltern- oder Großelternteil hatten. (Ariernachweis)", "Zigeuner und andere Fremdrassige", "Türken". Vermerkt wurden Namen, Geburtsorte, Geburtsdaten und Personen, mit denen die Betroffenen in Beziehung standen, möglicherweise Ehepartner. Die Zahlen verweisen auf Akten des Amts für Sippenforschung (AfS), die sich in Abstammungsnachweise, Aktenvorgänge, Gerichtssachverständigen-Akten und Listen unterteilten. Manche Karteikarten nennen verschiedene Personen zu einem Familiennamen.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00009095ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:NSDAP/Gaupersonalamt: Hauptstelle Ahnennachweis "Gausippenamt" (früher: Amt für Sippenforschung)
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1938–1945
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung phonetisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Der Bestand ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.17.FA3035.

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