Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Opferfürsorge-Akten Wien (Rentenakten)

Die Opferfürsorgeakten nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947) sind Antragsakten von Opfern des Nationalsozialismus. Sie sind – da sie zum Teil noch verwendet werden – bis 2012 zur Gänze in der zuständigen Magistratsabteilung (zuletzt MAMagistratsabteilung 40), danach im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen / Sozialminsteriumservice (früher Bundessozialamt), aufbewahrt worden. Die Akten bestehen aus einem Haupt- und gegebenenfalls einem Rentenakt. Seit 2012 liegen die Hauptakten (auch: Grundakten, also alle Akten, bei denen es um die Zuerkennung oder Nicht-Zuerkennung von Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz geht) im Wiener Stadt- und Landesarchiv (M.Abt. 208 / Opferfürsorge: Opferfürsorgeakten – Entschädigungen (E)), während die Rentenakten (also Akten, bei denen es nach der Zuerkennung einer AmtsbescheinigungDie Amtsbescheinigung ist ein im Opferfürsorgegesetz vorgesehenes Dokument, das seinem Besitzer/seiner Besitzerin Entschädigungen, vor allem eine Rentenauszahlung, garantierte. (Opferausweis) nur um die Rentenzahlungen geht) immer noch in der Magistratsabteilung aufbewahrt werden.
Die Anträge wurden in Wien von der Magistratsabteilung entgegen genommen, die Entscheidung fiel auf Landesebene und nur bei einer Berufung gingen die Akten in die nächste Instanz, das jeweilige Sozialministerium. Die im Zuge solcher Berufungen entstandenen Akten liegen heute im Österreichischen Staatsarchiv (vgl. Soziales, Arbeit, Gesundheit und Sport / Bundesministerium für Soziale Verwaltung (1945-1996), Opferfürsorge (Sektion IV)). Unter den Akten in Wien sind auch die Akten von im Ausland lebenden Opfern, da die Wiener Opferfürsorgestelle auch für Anträge aus dem Ausland zuständig ist.
Als Opfer im im Sinne des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) 1947 gelten Personen (nur österreichische Staatsbürger), die in der Zeit von 6.3.1933–9.5.1945 in Folge ihres Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich oder durch Eingriffe des NS-Regimes verfolgt wurden und dabei bestimmte Schädigungen erlitten haben (Tod, schwere Gesundheitsschädigung, Haft von mindestens drei Monaten, Berufs- und Ausbildungsschäden, Emigration, Leben im Verborgenen, Tragen des Judensterns).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Opferfürsorgegesetz erhalten die Opfer und ihre Hinterbliebenen einen OpferausweisDer Opferausweis ist ein im Opferfürsorgegesetz vorgesehenes Dokument, das seinem Besitzer Entschädigungen – in einem jedoch viel geringeren Ausmaß als die Amtsbescheinigung – garantierte. oder eine Amtsbescheinigung sowie weitere Leistungen (Entschädigungen, Renten, Sterbegeld, Heilfürsorge).

Standort:Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen / Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)
Provenienz:MAMagistratsabteilung 40
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1947–
Ordnung:alphabetisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Eine allgemeine Einsichtnahme in Opferfürsorgeakten ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):


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