Magistratsabteilung 119 / ÖV – Delegierungen: Allgemeine Akten
Der BestandSammlung von Aktenmaterial, das üblicherweise von einer Behörde produziert und später einem Archiv übergeben wurde enthält Akten aus dem Vollzug der Delegierungsverordnung 1951 (Übertragung von Befugnissen nach dem Verwaltergesetz 1946 (vgl. BGBl Nr. 157/1946) bzw. dem Verwaltergesetz 1952 (vgl. BGBl Nr. 100/1953). Die Akten 8.003–8.992 enthalten Rückstellungserkenntnisse. Hier sind Akten enthalten, die an das Land Wien delegiert wurden (es geht um Unternehmen, LiegenschaftenEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet, Rechte sowie Deutsches EigentumGemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reiches oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte das Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Davon waren nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe betroffen. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt).
https://www.wien.gv.at/waisWeb/benuetzersaal?service=purls&sp=SSer+++++00001230ma8Invent
| Standort: | Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA) |
|---|---|
| Provenienz: | MAMagistratsabteilung 69, später MA 62 |
| Träger: | Flachware/Original |
| Umfang: | 51 Kartons |
| Zeitraum: | 1951–1953 |
| Ordnung: | chronologisch |


