Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien / Rückstellungskommission J – Register: Juristische Personen
Die Bücher beziehen sich auf die RückstellungskommissionRückstellungskommissionen (RK) waren in 1. Instanz zuständig für die Vollziehung des 3. Rückstellungsgesetzes (vgl. BGBl Nr. 54/1947). Das Gesetz regelte die Ansprüche auf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Nach diesem 3. Rückstellungsgesetz wurde der zahlenmäßig größte Anteil der Rückstellungsverfahren durchgeführt. nach dem 5. RückstellungsgesetzDas 5. Rückstellungsgesetz (5. RStG) (vgl. BGBl Nr. 164/1949) regelte die Rückstellungsansprüche von juristischen Personen wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung und basierte auf dem 3. Rückstellungsgesetz. (Juristische Personen) (vgl. BGBl Nr. 164/1949) und Rückforderungen von protokollierten Firmen. Zu diesen Büchern gibt es keine Akten.
Die Register sind jahresweise eingebunden. Sie sind nach einer laufenden Nummer geordnet und enthalten: Tag des Einlangens des Rückstellungsantrags, Name des Antragstellers und des Antragsgegners, Gegenstand des Rückstellungsverfahrens, Daten von Tagsatzungen, Ergebnis des Verfahrens (Erkenntnis oder Vergleich) sowie Bemerkungen, bei denen u.a. eine allfällige RK-Nummer genannt ist.
https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00008660ma8Invent
Standort: | Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA) |
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Provenienz: | LGLandesgericht für Zivilrechtssachen Wien |
Träger: | Flachware/Original |
Umfang: | 2 Bände |
Zeitraum: | 1961–1962 |
Ordnung: | chronologisch |
Details zur Ordnung: | Ordnung nach Jahren, innerhalb dieser nach Aktenzahlen |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz |
Details zur Benützungsbeschränkung: | Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene |