Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 212 / Dentisten Angestellt

Es handelt sich bei dieser Kartei um eine Sammlung der Anmeldeformulare des Hilfspersonals in zahnärztlichen oder zahntechnischen Betrieben. Die Geburtsjahrgänge dieser Personen liegen zwischen dem Ende des 19. und dem Beginn des 20. Jahrhunderts. Sie haben zwischen 1910 und 1925 ihre Tätigkeit – meist als Lehrling – aufgenommen.
In den Anmeldeformularen wurden vorderseitig neben den persönlichen Daten der Ein- bzw. Austritt in einen zahnärztlichen oder zahntechnischen Betrieb, dessen Inhaber und Standort sowie die Diensteigenschaft (Lehrling oder Gehilfe) aufgenommen. Auf der Rückseite wurden diesbezügliche Einträge zum Teil weitergeführt.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00002025ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:MAMagistratsabteilung 15: Referat I/6 (Das Referat I/6 der MA 15 hatte 1971 die Dienstaufsicht über alle Sanitätsberufe.)
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: k.A.
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Namen
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz/Sperrfrist
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gelten eine gleitende 30-jährige Archivsperre und eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene
Anmerkungen:Die Kartei ist teilverfilmt: Bestandteile, die sich auf Juden im Sinne der Nürnberger GesetzeAls Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146) führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1333f) wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz (vgl. RGBl I 1935, S. 1146f) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt (vgl. GBlÖ Nr. 150/1938). (vgl. RGBl I 1938, S. 594f) beziehen, wurden von Yad VashemYad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/. verfilmt: vgl. Mikrofilm-Signatur: 3.3.http://17.FA3040.3.

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):