Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

BPD Wien / Bundespolizeidirektion Wien: Historische Meldeunterlagen

Seit der Einrichtung eines Zentralmeldeamts und eines Wohnungsauskunftsdiensts bei der k.k. Polizeidirektion Wien am 5.8.1889 sind Meldedaten öffentlich zugänglich. Die zentralen Gesetze (nach 1945) zu diesem Thema sind folgende:
- Meldegesetz, StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 163/1945
- Meldegesetz 1954, BGBlBundesgesetzblatt Nr. 175/1954
- Meldegesetz 1972, BGBl Nr. 30/1973
- Meldegesetz 1991, BGBl Nr. 9/1992.
Zum Bestand: Mit Ausnahme der Meldekartei (1941–1947) umfasst ein Meldezettel jeweils eine Meldung. Für jede neue Meldung auch derselben Person war ein neuer Zettel anzulegen. Die Zettel der Meldekartei waren zur Verzeichnung verschiedener Meldungen derselben Person bestimmt.
Der Bestand ist in "Antiquariate" gegliedert, die jeweils einen bestimmten Zeitraum abdecken. Bestimmend für die Zugehörigkeit zu einem Antiquariat ist nicht der Zeitpunkt der Anmeldung, sondern jener der Abmeldung, da gültige Meldezettel mit aufrechter Meldung bei Abschluss eines Antiquariats in das nachfolgende übertragen wurden (Beispiel: Hätte eine am 20.6.1938 verstorbene Person folgende Meldung: 1.4.1915–20.6.1938, dann wäre dieser Meldezettel vom B- ins C- und schließlich ins D-Antiquariat weitergereiht worden). Ausgenommen davon ist die Meldekartei, die 1941 völlig neu begonnen wurde.
Die Meldezettel sind getrennt nach Frauen und Männern in phonetischen Gruppen abgelegt und innerhalb dieser durchgehend nach Vornamen geordnet, egal wie der Familienname lautet (wenn er nur in diese phonetische Gruppe fällt). Ehefrauen und minderjährige Kinder (bis zum 18 Lj.) hatten in der Regel keine eigenen Meldezettel, sondern waren beim Ehemann, bzw. bei den Eltern mitgemeldet.
Für die Suche nach Häufigkeitsnamen ist wichtig zu wissen, dass die Meldezettel von Männern nach Berufen und die von Frauen nach Geburtsorten gereiht sind. Lediglich die Meldekartei und das E-Antiquariat sind nach Geburtsdaten abgelegt.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Best++++00001070ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:k.k. Polizeidirektion Wien bzw. BPDionBundespolizeidirektion Wien
Träger:Flachware/Original
Umfang:26.884 Sonderformate
Angaben zur Vollständigkeit:Es sind keine Skartierungen vorgenommen worden.
Zeitraum: 1880–1976
Ordnung:alphabetisch
Details zur Ordnung:Ordnung phonetisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine unbeschränkte Einsichtnahme für jenen Teil der Meldedaten, der – entsprechend der jeweils gültigen Rechtslage – von der Meldebehörde schon beauskunftet wurde (Adresse, Abmeldung). Für den übrigen Teil gilt die erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene. Aus konservatorischen Gründen ist die Benützung grundsätzlich auf die Auskunftserteilung beschränkt, Originale werden nicht vorgelegt. Auch im Fall einer Schutzfristverkürzung ist der Bestand nur auf Mikrofilm zu benützen.
Anmerkungen:Der Bestand ist teilverfilmt, vgl. Signatur: 2.5.1.4.FA (BPD Wien / Bundespolizeidirektion Wien: Historische Meldeunterlagen (Mikrofilme)).

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):