Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 245 / Tr – Repatriierung

Der Bestand enthält Anmeldungen von Vermögen der Stadt Wien, die Fonds, Stiftungen oder Vereinen entzogen wurden, gemäß Repatriierungsgesetz (vgl. StGBl Nr. 11/1945) bzw. Vermögensentziehungs-AnmeldungsverordnungDie Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung (VEAV) (vgl. BGBl Nr. 166/1946) diente der systematischen Erfassung von entzogenem Vermögen. Sie wurde zur Durchführung des Gesetzes über die Erfassung arisierter Vermögenswerte (vgl. StGBl Nr. 10/1945) erlassen. Die Anmeldungsformulare sind fast vollständig erhalten und bilden eine wichtige Grundlage bei der Recherche zu Fragen des Vermögensentzugs. (vgl. BGBl Nr. 166/1946). Die Anmeldungen wurden durch die Aufhebung des Repatriierungsgesetzes gegenstandslos. Erhalten sind sehr viele VEAVVermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung aus ganz Wien sowie Listen mit LiegenschaftenEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet., die bei der Repatriierungskommission noch nicht angemeldet worden waren.

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00002527ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:MAMagistratsabteilung 57
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1945–1946
Details zur Ordnung:Ordnung teilweise nach Wiener Gemeindebezirken
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):