M.Abt. 208 / Opferfürsorge: Kartei für gewährte Sachunterstützungen
Der Bestand enthält die Kartei zur Erfassung von Personen, denen Sachunterstützungen (hauptsächlich Lebensmittelpakete) nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. StGBl Nr. 90/1945) gewährt wurden. Angegeben sind neben den Personendaten die Parteizugehörigkeit, der Grund der Verhaftung, die Information darüber, welche Hilfsleistungen benötigt werden und welche gewährt worden sind. 57 Karteien betreffen Personen, die in Niederösterreich leben. Einige Karteien kommen von Personen im Altersheim der Israelitischen KultusgemeindeDie Israelitischen Kultusgemeinden (IKG) sind die Organisationen der jüdischen Glaubensgemeinschaft in Österreich., Wien 2, Malzgasse 7. Weiters gibt es verschiedene Belege, die die Schädigung oder Hilfsbedürftigkeit nachweisen. Die aktuelle und vollständige Kartei zu den Wiener Opferfürsorgeanträgen nach dem Gesetz aus dem Jahr 1947 (vgl. BGBl Nr. 183/1947) und die zugehörigen Akten liegen im Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen / Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) (siehe Opferfürsorge-Akten Wien (Rentenakten)).
https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00001597ma8Invent
Standort: | Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA) |
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Provenienz: | Magistrat der Stadt Wien, Verwaltungsgruppe X, Wohlfahrtswesen |
Träger: | Flachware/Original |
Zeitraum: | 1945–1947 |
Ordnung: | alphabetisch |
Details zur Ordnung: | Ordnung nach Namen |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz |
Details zur Benützungsbeschränkung: | Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene |
Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):
- WAIS – Wiener Archivinformationssystem
- Magistratsabteilungen, M.Abt. 207–M.Abt. 211 (1.3.2.207 bis 1.3.2.211)