Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien / 2RKJ – Rückstellungskommission
Der Bestand enthält (allerdings nur ganz wenige) Akten der RückstellungskommissionRückstellungskommissionen (RK) waren in 1. Instanz zuständig für die Vollziehung des 3. Rückstellungsgesetzes (vgl. BGBl Nr. 54/1947). Das Gesetz regelte die Ansprüche auf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Nach diesem 3. Rückstellungsgesetz wurde der zahlenmäßig größte Anteil der Rückstellungsverfahren durchgeführt. nach dem 5. RückstellungsgesetzDas 5. Rückstellungsgesetz (5. RStG) (vgl. BGBl Nr. 164/1949) regelte die Rückstellungsansprüche von juristischen Personen wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung und basierte auf dem 3. Rückstellungsgesetz. (Juristische Personen), und zwar Rückforderungen an protokollierte Firmen. Zur gesetzlichen Grundlage vgl. BGBl Nr. 164/1949.
https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00008686ma8Invent
Standort: | Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA) |
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Provenienz: | LGLandesgericht für Zivilrechtssachen Wien |
Träger: | Flachware/Original |
Angaben zur Vollständigkeit: | Bestand teilweise skartiert |
Zeitraum: | 1956 |
Ordnung: | chronologisch |
Details zur Ordnung: | Ordnung nach Jahren, innerhalb dieser nach Aktenzahlen |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz |
Details zur Benützungsbeschränkung: | Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene |