Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 119 / ÖV – Öffentliche Verwaltung: Kinos

Der Bestand enthält Akten zur öffentlichen VerwaltungDie öffentliche Verwaltung ist die Zwangsverwaltung eines Betriebs nach 1945 (vgl. StGBl Nr. 9/1945). von Kinos. Die gesetzliche Basis für die öffentliche Verwaltung bildeten das Gesetz über die Bestellung von öffentlichen Verwaltern (vgl. StGBl Nr. 9/1945), das Repatriierungsgesetz (vgl. StGBl Nr. 11/1945) sowie das Verwaltergesetz (vgl. BGBl Nr. 157/1946).

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00001236ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:wahrscheinlich MAMagistratsabteilung 69
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1945–1950
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):