Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

M.Abt. 119 / ÖVA-LG – Öffentliche Verwaltung: Liegenschaften

Der Bestand enthält Akten zur öffentlichen VerwaltungDie öffentliche Verwaltung ist die Zwangsverwaltung eines Betriebs nach 1945 (vgl. StGBl Nr. 9/1945). von LiegenschaftenEine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet.. Die gesetzliche Basis für die öffentliche Verwaltung bildeten das Gesetz über die Bestellung von öffentlichen Verwaltern (vgl. StGBl Nr. 9/1945), das Repatriierungsgesetz (vgl. StGBl Nr. 11/1945) sowie das Verwaltergesetz (vgl. BGBl Nr. 157/1946).

https://www.wien.gv.at/actaproweb2/benutzung/archive.xhtml?id=Ser+++++00001233ma8Invent

Standort:Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA)
Provenienz:MAMagistratsabteilung 62
Träger:Flachware/Original
Zeitraum: 1946–
Ordnung:numerisch
Details zur Ordnung:Ordnung nach Bezirken numerisch
Benützungsbeschränkungen:Datenschutz
Details zur Benützungsbeschränkung:Es gilt eine erweiterte Schutzfrist für personenbezogene Daten. Einsichtsrechte für Betroffene

Hilfsmittel für die Suche im Bestand (Findbehelf):