Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz

Das Siebente RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). von 1949 (vgl. BGBl Nr. 207/1949), das Entschädigungen aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft regeln sollte, hatte eine Lücke: Da die Entschädigungen von den Unternehmen zu zahlen waren, in denen die Geschädigten gearbeitet hatten, gab es für jene, deren ehemaliger Arbeitgeber nach 1949 nicht mehr existierte, keine Möglichkeit, einen Antrag einzureichen. Zur Behandlung dieser Fälle wurde im Jahr 1962 der Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz geschaffen (vgl. BGBl Nr. 187/1962). 1965 beendete er seine Tätigkeit und wurde liquidiert.
Er behandelte 1.625 Anträge, davon wurden nur 173 im normalen Verfahren, weitere 15 nach (insgesamt 401) Einsprüchen positiv erledigt. Es wurde eine große Zahl an "ungerechtfertigten Anträgen" registriert. Die Bedeutung des Bestandes besteht also nicht in seiner verhältnismäßig geringen Reichweite, sondern eher darin, dass er das Versagen der RückstellungsgesetzgebungEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). im Hinblick auf Berufsschädigungen eindrucksvoll dokumentiert.
Im Faszikel 17 finden sich wichtige Materialien zum 7. RückstellungsgesetzDas 7. Rückstellungsgesetz (7. RStG) (vgl. BGBl Nr. 207/1949) behandelte Ansprüche aus Dienstverhältnissen, die verfolgungsbedingt während der NS-Zeit aufgelöst worden waren. Darunter fielen etwa auch Pensions- oder Abfertigungsansprüche..
Literatur:
Alexander Mejstrik/Therese Garstenauer/Peter Melichar/Alexander Prenninger/Christa Putz/Sigrid Wadauer: Berufsschädigungen in der nationalsozialistischen Neuordnung der Arbeit. Vom österreichischen Berufsleben 1934 zum völkischen Schaffen 1938-1940, S. 580–600
(online zugänglich unter: https://http://hiko.univie.ac.at).

Standort:Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA) / Archiv der Republik (AdR)
Provenienz:Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche nach dem Siebenten Rückstellungsgesetz
Der Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche nach dem Siebenten RückstellungsgesetzEs gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz). war in der FinanzlandesdirektionDie Finanzlandesdirektion (FLD) ist die den lokalen Finanzämtern vorgesetzte Dienststelle der Finanzverwaltung. Die FLDs waren für die Vollziehung des 1. und des 2. Rückstellungsgesetzes ((vgl. BGBl Nr. 156/1946), (vgl. BGBl Nr. 53/1947)) (siehe: Rückstellungsgesetze) zuständig. Die Akten zu diesen Verfahren sind großteils erhalten und sehr umfangreich. Sie enthalten meist zahlreiche Papiere aus der NS-Zeit, die den Vermögensentzug dokumentieren. Die sieben Finanzlandesdirektionen wurden 2004 in eine "Steuer- und Zollkoordination" zusammengeführt und neu gegliedert: Steuer- und Zollkoordination/Region West (Tirol, Vorarlberg), Steuer- und Zollkoordination/Region Mitte (Oberösterreich, Salzburg), Steuer- und Zollkoordination/Region Ost (Niederösterreich, Burgenland), Steuer- und Zollkoordination/Region Süd (Steiermark, Kärnten), Steuer- und Zollkoordination/Region Wien (Wien). Wien situiert. Wann die Bestände – vermutlich über das BMFBundesministerium für Finanzen oder BMS ins ÖStA/AdR kam, ist unbekannt.
Träger:Flachware/Original
Umfang:17 Faszikel, 1.625 Mappe
Zeitraum: 1962–1965
Ordnung:numerisch

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